Nach § 16 FOBOSO hat jede Schülerin und jeder Schüler der 12. Jahrgangsstufe in einem einbringungsfähigen Pflicht- oder Wahlpflichtfach ein Fachreferat abzuhalten. Ziel ist die Einführung in wissenschaftliche Arbeitsmethoden im Blick auf eine weiterführende Ausbildung an der Hochschule.