Fachreferat

Nach § 16 FOBOSO hat jede Schülerin und jeder Schüler der 12. Jahrgangsstufe in einem einbringungsfähigen Pflicht- oder Wahlpflichtfach ein Fachreferat abzuhalten. Ziel ist die Einführung in wissenschaftliche Arbeitsmethoden im Blick auf eine weiterführende Ausbildung an der Hochschule.

Inhalt und Form

  • Die Schülerinnen und Schüler legen sich bis Anfang Dezember nach Rücksprache mit den Fachlehrkräften auf ein Fach fest. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Fachreferate pro Fach begrenzt ist. Die Einteilung wird durch die Klassenleiter begleitet.
  • Die Themenvergabe und Begleitung des Arbeitsprozesses erfolgt durch die jeweiligen Fachlehrkräfte. Diese geben auch Informationen zu Inhalt, Form, Umfang und Beurteilungskriterien.

Bewertung

  • Das Gesamtergebnis des Fachreferates und das Thema erscheinen im Abiturzeugnis. Die Note wird in den Schnitt des Fachabiturzeugnisses mit eingerechnet, sie kann deshalb nicht gestrichen werden.
  • Nach § 31 Abs. 2 FOBOSO in Verbindung mit § 19 Abs. 4 FOBOSO ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn das Fachreferat ohne ausreichende Entschuldigung nicht gehalten oder das Abhalten des Fachreferates verweigert wird.